EU Vorgaben zu Erotik in Medien

Sex sells – Erotik in den Medien und deren Behandlung in der EU

Sex und Pornografie haben sich zu einem festen Teil in unserem täglichen Leben etabliert. Über Sex wird heutzutage ganz offen und selbstverständlich geredet und Porno ist nicht mehr schmuddelig, sondern hip. Ganz egal ob in der Werbung, der Mode, in Musikvideos oder im Internet. Sex findet sich mittlerweile in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. In der Fernseh-Werbung wirbt eine unter der Dusche stöhnende nackte Frau für Shampoo, auf Musiksendern wie Viva sieht man reihenweise freizügig gekleidete oder komplett textillose Frauen in Videos. Im Internet kann man sich auf bekannten Dating-Plattformen zum Sex verabreden oder sich auf gängigen Seiten gleich komplette Filmchen downloaden. In Zürich wird offen für Sextreffen geworben und Online-Portale wie Victoria Milan bieten Sexdates übers Internet. Willkommen in unserem Alltag!

Doch wie schützt man die Jugend?

Im Bereich der Filme übernehmen das Behörden. mehr als 3/4 der Kino- und Videofilme, die auf den deutschen Markt kommen, werden der FSK vorgelegt. Die FSK ( (Freiwillige Selbstkontrolle) steht unter der Leitung der Obersten Landesjugendbehörden. Diese prüfen den Film auf Zulässigkeit der verschiedenen Altersklassen. Die Altersstufen werden wie folgt eingeteilt: ohne Altersbeschränkung, freigegeben ab 6, 12 und 16 Jahren sowie nicht freigegeben unter 18 Jahren.

Das gleiche Prüfverfahren leistet die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) für Videospiele und DVD´s.

Wie viel Erotik ist normal?

Gerade unsere junge Generation saugt die mediale Welt spielend auf und ist uns technisch um einiges voraus. 99% aller Jugendlichen sind online und über 80% besitzen ein eigenes Smartphone. Um auf einschlägigen Seiten nicht surfen zu können, erlegte die EU-Kommission den Websitebetreibern eine Alterkennzeichnung auf. Doch wie will man bei dem großen Angebot des sogenannten User-generated Content eingreifen, der von Privatleuten ins Netz gestellt wird, wie zum Beispiel bei YouTube? Das Zauberwort heißt „Safety by design“. Hier sollen laut EU-Kommission in Zusammenarbeit zwischen Familienministerium und Unternehmen Produkte und Webseiten schon bei der Entwicklung so gestaltet werden, dass die Risiken für Kinder und Jugendliche reduziert werden.

Öffentliche Akzeptanz

Der drohende Verzicht von Sex-Darstellungen in Medien und Werbung sorgte für ordentlich Zündstoff in Brüssel. Die sogenannte Gleichstellungsrichtlinie sollte bei der zunächst geplanten Einschränkung der Redaktionsfreiheit in Presse, Werbung und TV greifen. Nackte Frauen in Fernsehprogramme oder Werbung sollten verboten werden. Da ein solches Reglement jedoch einer Werbe- bzw. Pressezensur gleichgekommen wäre, wurde dieses von der EU-Kommission abgelehnt.

Es gibt also kaum noch Zwänge oder Tabuthemen. Fast alles ist erlaubt. Gleichzeitig wird es aber immer schwieriger, eine klare Grenze zu ziehen. Zukünftig müssen wir einfach lernen, kritisch und sensibel mit erotischen Bildern umzugehen und diesen Umgang auch unseren Kindern vermitteln!